Rauchwarnmelder

Seit dem Jahr 2000 führte nicht zuletzt die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" dazu, dass sich viele Wohnungsbesitzer mit den lebensrettenden Geräten in ihren vier Wänden ausgestatt haben, sondern auch, dass in den einzelnen Bundesländer Gesetze zur Installation von Rauchmeldern erlassen wurden.

In Bayern herrscht eine Einbaupflicht:

  • für bestehende Wohnungen ab dem 1.1.2018
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

Verantwortung tragen:

  • für den Einbau: der Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Unserem Betrieb gehören geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 an. Sie weisen durch eine Prüfung Sachkunde für die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen, Wohnhäusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung nach und sind damit berechtigt das Gütesiegel "Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" zu tragen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Schreinerei Wanninger

93458 Eschlkam, Bräuhausgasse 1
Telefon: 09948/272
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