Steuervorteile - Zuschüsse

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Beauftragt ein Privatkunde einen Handwerker mit Handwerksleistungen in seinem Privathaushalt kann der Kunde unter bestimmten
Voraussetzungen in seiner Einkommensteuererklärung dafür eine Steueranrechnung beantragen (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz)
- den sog. Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

Grundvoraussetzungen

Der Steuerbonus beträgt bis zu 20% von 6000€, also maximal 1200€ pro Jahr und Haushalt. Notwendig ist:

  1. Eine Rechnung des Handwerkers
  2. Die Rechnung muss die Arbeitskosten der im privaten Haushalt durchgeführten Maßnahmen gesondert ausweisen
  3. Die Zahlung des Kunden muss auf das Konto des Handwerksbetriebs erfolgen
Über genauere Bestimmungen, Voraussetzungen und Einschränkungen können Sie sich hier informieren:

Quelle: Kötztinger Zeitung vom 21.03.2017

Zuschüsse sichern -
Einbruchschutz erhöhen

Achtung!!

Die Zuschuss-Bedingungen für Maßnahmen zum Einbruchschutz haben sich zum 21.3.2017 geändert!!

Gefördert wird nun schon ab einer Investitionssumme von 500€, vorher lag diese bei 2000€!!

Beantragen Sie ab sofort bei der KfW 10% Fördermittel zum Einbruchschutz.

Beachten Sie dabei die Voraussetzungen:

  • Mindestinvestitionsbetrag 500€
  • Maximaler Zuschuss 1500€
  • Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden
  • Die Baumaßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
Unser Betrieb erfüllt diese Voraussetzungen Arbeiten solcher Art durchzuführen.  Fragen Sie uns einfach!

Abwrackprämie

  • Sie sanieren ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus und wenden Eigenmittel auf?
  • Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenkapital?
Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion eine Extra-Belohnung wert! Im Programm 430 fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152).

Der Zuschuss wird gewährt:

  • für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung,
  • für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht oder
  • für die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Informieren Sie sich unter www.kfw-zuschuss.de oder kontaktieren Sie uns!


Schreinerei Wanninger

93458 Eschlkam, Bräuhausgasse 1
Telefon: 09948/272
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